Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Im Kanton St.Gallen herrscht seit Jahren ein Deponienotstand an Deponieraum Typ A. Der Standort Nutzenbuecherwald wurde im Rahmen einer umfassenden Abklärung von Alternativstandorten evaluiert. Dies unter anderem in Zusammenarbeit mit Pro Natura St.Gallen. Sowohl in der Abfallplanungsregion St.Gallen – Rorschach wie auch in der Region Wil – Toggenburg besteht ein grosser Bedarf an Ablagerungsplätzen für Material Typ A (unverschmutztes Aushubmaterial). Das Angebot von geeigneten Standorten ist für die Bedarfsdeckung von grosser Bedeutung.

Die Koch AG mit Sitz in Appenzell und Filiale in St.Gallen ist in den Bereichen Gesamtentsorgung und Recycling tätig. Sie plant auf dem Gebiet des Nutzenbuecherwaldes für rund 30 Jahre eine Deponie Typ A für rund 3.4 Mio. m3 unverschmutztes Aushubmaterial. Sie wird als regionale Deponie betrieben. Pro Jahr sind 150'000 m3 Loseanlieferung geplant.
Ein Teil des Waldes bleibt während der Betriebszeit für die Naherholung zu Verfügung


Der Projektperimeter umfasst den ganzen Nutzenbuecherwald, die Deponie selber wird kleiner sein und umfasst rund 23.8 ha. Im Endzustand werden 2 Hügel aufgeschüttet mit 23 und 37 Metern Höhe. Die 1. Etappe ist auf der Ostseite, die 2. Etappe auf der Westseite vorgesehen. Als Sichtschutz wird jeweils der Waldrand stehen gelassen, und die Rodungen erfolgen immer kleinflächig. Die neu zu schaffenden Hügel sind während der Betriebsphase beschränkt einsehbar. In der Endgestaltung werden sie in die Landschaft eingebunden. Das Grundwasser wird nicht tangiert, vorhandene Quellen werden überwacht. Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) wird im Rahmen des Sondernutzungsplans und der Bewilligung zur Realisierung der Deponie eingereicht und beurteilt.

Im Standort Nutzenbuecherwald ist ausschliesslich die Ablagerung von Material des Typs A (unverschmutztes Aushubmaterial), welches den Anforderungen gemäss Abfallverordnung (VVEA) entspricht, vorgesehen. Das Material stammt primär aus regionalen Baustellen und fällt bei Tief- und Rückbauarbeiten an.

Der Zusatzverkehr ist relativ gering und wird auf 15 Fahrten pro Stunde geschätzt. Der Hauptverkehr wird über die Autobahn kommen. Die Deponiezeiten werden auf die Verkehrsspitzen abgestimmt. Für die heute vorhandenen Parkplätze für Naherholung wird angemessener Ersatz vor Ort angeboten.

Der Nutzenbuecherwald befindet sich zwischen Gossau und Niederwil. Die Gemeindegrenze Gossau – Oberbüren läuft zentral durch das Projektgebiet. Somit sind beide Gemeinden in das Bewilligungsverfahren involviert.

Im Planungsbericht zum Sondernutzungsplan Deponie Typ A Nutzenbuecherwald werden im Kapitel 4 «thematische Fragestellungen» bereits viele Fragen zu raumrelevanten Themen beantwortet.

Weitere Projektinformationen sind auch auf der Webseite der Koch AG zugänglich www.nutzenbuecherwald.ch

Wenn Waldareale für ein Bauvorhaben gebraucht werden, braucht es immer ein Rodungsgesuch. Die Rodung ist ein eigenständiges Verfahren, das aber koordiniert mit dem Sondernutzungsplan der Mitwirkung untersteht und dann gleichzeitig zur Auflage gelangt. Für eine Rodungsbewilligung muss der Nachweis erbracht werden, dass für die Rodung wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen. Beim Deponieprojekt Nutzenbuecherwald muss eine temporäre Rodungsbewilligung durch das Kantonsforstamt erteilt werden; das Bundesamt für Umwelt BAFU muss angehört werden. Temporäre Rodung heisst hier, dass nach Abschluss der Deponie an Ort und Stelle eine naturgemässe Wiederaufforstung erfolgen muss; es entsteht wieder ein Wald mit vielseitiger Bestockung.

Sondernutzungspläne sind ein Raumplanungsinstrument der Städte und Gemeinden. Sie legen fest, welche Nutzung in einem Gebiet zulässig ist und regeln beispielsweise die Erschliessung. Sie können Abweichungen von den Regelbauvorschriften vorsehen. Ohne Sondernutzungspläne gelten unter anderem die Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und des kommunalen Baureglements. Sondernutzungspläne können / müssen für Bauten und Anlagen aber auch für die Erschliessung (Teilstrassenplan) oder Gewässerraumfestlegung erstellt werden.

Nachdem der Gemeinderat/Stadtrat im Grundsatz beschlossen hat, läuft nun die Mitwirkung. Das heisst: Alle Betroffenen und Interessierten können sich zum Vorhaben äussern. Die Stadt Gossau und die Gemeinde Oberbüren nehmen die Rückmeldungen auf, prüfen sie zusammen mit den Projektverfassern und erstellen den Mitwirkungsbericht. Gestützt darauf entscheidet der Gemeinderat/Stadtrat definitiv über die Festsetzung. Das Projekt (Sondernutzungspläne) wird öffentlich aufgelegt. Direkt oder indirekt Betroffene können in diesem Verfahren eine Einsprache bei der Ratskanzlei/Stadtkanzlei eingeben. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat/Stadtrat. Letztlich muss der Kanton die Sondernutzungspläne genehmigen.

Die voraussichtlichen Auswirkungen einer geplanten (UVP-pflichtigen) Anlage auf die Umwelt sind vom Gesuchsteller in einem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) aufzuzeigen. Aufgrund dieses UVB stellt die zuständige Bewilligungsbehörde (Stadt Gossau/Gemeinde Oberbüren) fest, ob das Vorhaben umweltverträglich ist, d.h. ob es den geltenden Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Sie stützt sich dabei auf die Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt.

Ein UVB muss folgende Punkte umfassen:

  • Ausgangszustand,
  • das Vorhaben, einschliesslich der vorgesehenen Massnahmen zum Schutze der Umwelt und für den Katastrophenfall, sowie einen Überblick über die wichtigsten allenfalls vom Gesuchsteller geprüften Alternativen;
  • die voraussichtlich verbleibende Belastung der Umwelt.

Antworten auf Fragen zur E-Mitwirkung finden Sie hier.