Das Projekt: Deponie für die Aufschüttung von rund 3'400’000 Kubikmeter Material im Gebiet Nutzenbuecherwald
Die Koch AG aus Appenzell plant auf dem Gebiet des Nutzenbuecherwaldes für rund 30 Jahre eine Deponie Typ A für rund 3.4 Mio. m3 unverschmutztes Aushubmaterial. Der Nutzenbuecherwald befindet sich zwischen Gossau und Niederwil. Die Gemeindegrenze Gossau – Oberbüren läuft zentral durch das Projektgebiet. Somit sind beide Gemeinden in das Planfestsetzungs- und Bewilligungsverfahren involviert.
Die betroffenen Grundeigentümer haben bereits ihre Zustimmung gegeben. Der Kanton hat den Standort im kantonalen Richtplan eingetragen. Der Betrieb wird vom Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen laufend überwacht.
Ein solches Vorhaben benötigt als raumplanerische Voraussetzung einen Sondernutzungsplan Deponie und einen Teilstrassenplan mit den entsprechenden Plänen und Berichten. Aus umweltrechtlicher und technischer Sicht sind diverse Nachweise im Umweltverträglichkeitsbericht, für dessen Prüfung und Bewilligung der Kanton zuständig ist, zusammengefasst. Sämtliche Verfahren sind koordiniert durch die Standortgemeinden, also durch die Gemeinde Oberbüren und die Stadt Gossau durchzuführen.
Detailliertere Ausführungen zu sämtlichen thematischen Aspekten können Sie auch dem Planungsbericht oder der Internetseite der Koch AG unter www.nutzenbuecherwald.ch entnehmen.
Verfahren zur Planfestlegung
So wird ein Sondernutzungsplan festgelegt:
- Prüfen der Unterlagen und Grundsatzentscheid öffentliche Mitwirkung (Gemeinderat/Stadtrat)
- Mitwirkungsverfahren (Betroffenen und Interessierte können sich äussern)
- Anhörung (angrenzende und betroffenen Gemeinden können sich äussern)
- Mitwirkungsbericht erstellen (Gemeinderat/Stadtrat)
- Definitiver Beschluss Planfestlegung (Gemeinderat/Stadtrat)
- Öffentliche Auflage Sondernutzungspläne und Zustellung Mitwirkungsbericht (Gemeinderat/Stadtrat)
- Einsprachemöglichkeit (Betroffene)
- Entscheid über allfällige Einsprachen (Gemeinderat/Stadtrat)
- Genehmigung der Planfestlegung (Kanton)